» Informations-, Belehrungs- und Benachrichtigungspflichten
Sachverhalt: Im Rahmen der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben für die Bundeswehr hat HptFw H., Führer einer Feldjägerstreife, eine Zivilperson nach § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) vorläufig festgenommen. Die festgenommene Person wird in das Feldjägerfahrzeug gesetzt, um sie sofort der nächsten Polizeidienststelle zuzuführen.
Dabei überlegt der Streifenführer, ob er den Festgenommenen nach dem neuen § 127 Abs. 4 StPO belehren muss.
» Begriff: „verbündete Streitkräfte“ - Vertrag von Lissabon und das UZwGBw
Sachverhalt: Der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist am 1.12.2009 in Kraft getreten. Durch Artikel 1 Nummer 49 des Vertrags von Lissabon wird der Vertrag über die Europäische Union um eine Beistandspflicht im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat ergänzt (Artikel 42 Abs. 7).
» Vernehmung als Zeuge: Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte
Sachverhalt: HptFw H. wird im Einsatzgebiet Zeuge, wie ein Kamerad bei einem
Schusswaffengebrauch zur Selbstverteidigung eine Zivilperson tötet. HptFw H. wird nach Rückkehr ins Feldlager von seinem Disziplinarvorgesetzten als Zeuge zur Vernehmung befohlen.
HptFw H. überlegt, ob er aussagen muss. Er möchte einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, notfalls in die Vernehmung mitnehmen.
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