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Buch "Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst", 9. Auflage
Geschrieben von MikePapa am Freitag, 16. Juli 2010

Recht (RDir Heinen)
Die 9., neu bearbeitete Auflage von "Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst" ist erschienen.
Die "Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst" verbinden Recht und Taktik. Ausgehend vom jeweiligen Feldjägerauftrag werden die rechtlichen Grundlagen umfassend dargestellt, Probleme aufgezeigt, Tipps gegeben. Das UZwGBw wird praxisbezogen kommentiert.
Der Auslandseinsatz bleibt auch in der 9. Auflage im Fokus.


Die RECHTSGRUNDLAGEN FELDJÄGERDIENST verbinden Recht und Taktik. Ausgehend vom jeweiligen Feldjägerauftrag werden die rechtlichen Grundlagen umfassend dargestellt, Probleme aufgezeigt, Tipps gegeben. Das UZwGBw wird praxisbezogen kommentiert.

Der Auslandseinsatz bleibt auch in der 9. Auflage im Fokus. Die hierzu in den letzten beiden Jahren erschienene Literatur wurde eingearbeitet. Aus aktuellem Anlass ist dem Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen von Rechtfertigungsgründen in den „Checkpoint-Fällen“ nachzugehen. Die Taschenkarten für die Anwendung militärischer Gewalt der Bundeswehr im Auslandseinsatz sind neugefasst. Die EU geführte Seeoperation ATALANTA bringt neue Herausforderungen im Bereich des Gewahrsams. Entsprechendes gilt für die Asservatenverwalung bei Anschlägen gegen die Bundeswehr.

Neuauflagen von Standardkommentaren zum Soldatengesetz und zur Wehrdisziplinarordnung waren zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für die zahlreichen Abhandlungen auf dem Gebiet des Einsatzrechtes. Im Bereich des militärischen Verkehrsdienstes wurden Befehls- und Anordnungsbefugnisse der Feldjäger in der neugefassten ZDv 43/2 klar und deutlich geregelt. Die Änderungen der ZDv 14/3 („Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung) waren einzubeziehen. Die Nutzung von Sonderrechten durch Eskorten der Feldjäger wird eingehend beleuchtet.

Die neue Erlasslage zur Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen verlangt Beachtung. Die Neuregelung der polizeilichen Zuführung von Wehrpflichtigen durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 ist bei bestimmten Nachforschungseinsätzen in Rechnung zu stellen.




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